Schön das ich mit der Überschrift eure Aufmerksamkeit erregen konnte. Dieser Artikel ist nicht für Menschen, die sich im Bereich SEO, Online Marketing und dem Internet im Allgemeinen auskennen. Sondern für diejenigen, die in dem „Recht auf Vergessen“ des EuGH, entweder eine „Zensur“ sehen, oder einen Schritt, um die Marktmacht Googles zu „zerschlagen“.
Das „Recht auf Vergessen“
Mittlerweile gibt es ja schon einen ganzen Haufen an Meinungen, Kommentaren und Gedanken zum Urteil des EuGH, aufgrund dessen Google Links aus seinen SERPs auf Anfrage löschen muss. In den Kommentarspalten von Welt.de, Spiegel.de und der FAZ, finden sich immer wieder Aussagen mit folgendem Tenor: Google löscht Artikel. Das ist Zensur. Außerdem werden so unliebsame politische und wirtschaftliche Nachrichten unterdrückt. Da das Ganze von der EU kam, wird im selben Atemzug auch gleich die „EUdSSR“ gebasht was das Zeug hält (ganz ähnlich auch die Reaktionen in England, bspw. im Guardian).
Sloterdijk nennt so etwas „mediogene Hysterie“, womit ein hervorstechender Charakterzug moderner westlicher Gesellschaften gemeint ist: durch die Dynamik eines anonymen Netzes, in dem jeder über alles seine Meinung abgeben kann, entwickeln sich Geisteshaltungen, die in allen möglichen politischen und gesellschaftlichen Vorgängen den „Untergang des Abendlandes“ sehen. Diese Geisteshaltungen verstärken sich gegenseitig und am Ende hat man etwas, das man in Bezug auf den Mayakalender und 2012 sehr deutlich beobachten konnte. Freud sprach einfach nur von „Hysterie“ (ok, das war in einem anderem Zusammenhang, passt aber hier auch ganz gut).
Deswegen kommt hier der Tranquilizer:
1. Google löscht keine Artikel. Google löscht zu bestimmten Suchanfragen Links aus seinen SERPs. Und gibt das sogar noch an. Suche ich also nach etwas, steht am Ende der SERPs:
In diesem Fall kopiert man seine Sucheingabe und geht zu Bing, Yahoo oder sucht direkt auf den Seiten der Zeitungen. Die Artikel sind nämlich immer noch da, können verlinkt werden – tauchen eben nur nicht in Google auf. Bedenkt man, dass in vielen Köpfen die Begriffe „Web“, „Internet“ und „Google“ synonym verwendet werden, kann man die Aufregung zumindest nachvollziehen. Deswegen: Es gibt im Netz mehr Möglichkeiten, nach etwas zu suchen, als nur die Google Suchmaschine!
2. Zweite Möglichkeit die Ergebnisse trotzdem zu sehen: Man geht ins EU-Ausland. Nicht körperlich, sondern mit dem Browser – einfach die Google Sprachversion ändern oder mit dem Proxy rumspielen. Wie das geht? Lass mich das für dich googeln.
3. Es geht aber noch einfacher:
Die SERPs werden nur bei bestimmten Suchangaben modifiziert (vermutlich die Suchangabe, die direkt auf den Namen der Person zielt, deren Informationen „gelöscht“ werden sollen ). Wenn man nach anderen Dingen sucht, die ebenfalls im „gelöschten“ Artikel auftauchen, kann man ganz schnell den „gelöschten“ Link wieder sehen. Wer Vorschläge für die Google Sucheingabgen braucht, der schaue hier rein: http://imgur.com/VDn91qp
Der GoogleWatchBlog bereitet die Löcher in der Umsetzung des EuGH-Urteils recht gut auf. Was ebenfalls ins Auge springt:
Google geht recht geschickt mit dem „Recht auf Vergessen“ um. Genauer: Google torpediert das Urteil des EuGH. Das Google dies kann, liegt aber auch an dem Urteil selbst. Ich bin mir nicht sicher, was sich die Richter dabei dachten oder ob sie alle Funktionen einer Suchmaschine und Aspekte des Netzes verstanden haben. Das Vorgehen Googles zeigt aber: Dieses Urteil ist ein Papiertiger. Es sorgt nur für gute Presse für die EU und lässt diese in einem besseren Licht dastehen. Immerhin konnte man gegen die „Datenkrake“ aus den USA (und die NSA ist nicht weit) etwas machen. Gelöscht wurde aber gar nichts und die Artikel lassen sich in ein paar Sekunden wieder auffinden.
Kommentare sind extrem erwünscht. Wie zensieren (fast) nichts
Update 8.7.2014: Die Webseite hiddenfromgoogle.com will alle Links die von dem „Recht auf Vergessen“ betroffen sind auflisten und mit einem Link zu dem aus dem SERPs entfernten Artikel versehen. Bisher (8.7.2014) sind nur 14 Links vorhanden, mal sehen wie viele es noch werden.
Update 9.7.2014: Auch die Webseite http://thingsgoogleforgot.wordpress.com/ sammelt Suchergebnisse die vom „Recht auf Vergessen“ betroffen sind. Bin gespannt welche der Seiten das rennen macht
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